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03 / Legal

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Auftraggeber von FREMDWORLD.

Stand: 21. Juli 2026

Diese AGB gelten ausschließlich im B2B-Bereich. Konkrete Angebote, Verträge und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.

§ 1

Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von FREMDWORLD, Inhaberin Oleksandra Mykhalchenko, Hedemannstraße 23, 10969 Berlin (nachfolgend „FREMDWORLD“), insbesondere in den Bereichen Konzeption, Creative Direction, Filmproduktion, Social Content, VFX, CGI, 3D-Animation, FOOH, Postproduktion und AI-unterstützte Produktion.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(3) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen und dem Auftraggeber eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme gegeben wird. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn FREMDWORLD ihnen in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen, das angenommene Angebot und die jeweilige Leistungsbeschreibung haben im Fall von Widersprüchen Vorrang.

§ 2

Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen auf der Website oder in sozialen Netzwerken sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsschluss dar.

(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform, durch Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande. Angebote sind für den darin genannten Zeitraum bindend; fehlt eine Angabe, beträgt die Bindungsfrist 14 Tage.

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Briefing und ausdrücklich vereinbarten Ergänzungen.

§ 3

Leistung und Projektänderungen

(1) FREMDWORLD erbringt die vereinbarten Leistungen mit der branchenüblichen fachlichen Sorgfalt. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart ist, wird eine Dienstleistung geschuldet; insbesondere werden Reichweite, Verkäufe, Plattform-Performance, Freigaben Dritter oder Awards nicht garantiert.

(2) FREMDWORLD darf geeignete Mitarbeitende, freie Kreative, Produktionspartner und sonstige Subunternehmer einsetzen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistung bleibt bei FREMDWORLD.

(3) Nachträgliche Änderungen des Briefings, des Konzepts, der Formate, der Ausspielwege, der Nutzungsrechte, des Timings oder bereits freigegebener Projektteile können zu zusätzlichem Aufwand, Kosten und angepassten Fristen führen. FREMDWORLD informiert den Auftraggeber hierüber und beginnt wesentliche Zusatzleistungen erst nach Freigabe.

(4) Soweit im Angebot vorgesehen, können AI-unterstützte Werkzeuge als Teil des Produktionsprozesses eingesetzt werden. FREMDWORLD prüft und bearbeitet die eingesetzten Ergebnisse im Rahmen der vereinbarten Leistung. Eine Exklusivität, Schutzfähigkeit oder Eintragungsfähigkeit AI-generierter Bestandteile wird nicht zugesichert.

§ 4

Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle benötigten Informationen, Produkte, Markenrichtlinien, Dateien, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner vollständig und rechtzeitig bereit. Er bündelt Feedback und erteilt Entscheidungen innerhalb der vereinbarten Fristen.

(2) Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller bereitgestellten Materialien berechtigt zu sein und dass deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Marken, Designs, Musik, Bilder, Videos, Schriften, Personenabbildungen, Locations und Produktangaben.

(3) Der Auftraggeber ist für die sachliche und rechtliche Prüfung seiner Produktangaben, Claims, Pflichttexte, Gewinnspiele sowie regulatorischer oder plattformspezifischer Vorgaben verantwortlich, soweit keine gesonderte rechtliche Prüfung beauftragt wurde.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwand infolge verspäteter, unvollständiger oder geänderter Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine angemessen und können zusätzlich berechnet werden.

§ 5

Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Vergütung, Währung, Umsatzsteuer, Zahlungsplan und gegebenenfalls Anzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. FREMDWORLD kann für Produktionsleistungen eine angemessene Anzahlung verlangen, wenn dies im Angebot ausgewiesen ist.

(3) Reise-, Versand-, Location-, Darsteller-, Musik-, Stock-, Lizenz-, Miet-, Rendering- und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Freigegebene Fremdkosten und nicht stornierbare Verpflichtungen werden gesondert berechnet.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. FREMDWORLD darf weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies angemessen ist.

§ 6

Termine, Freigaben und höhere Gewalt

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen rechtzeitige Mitwirkung, Freigaben und vereinbarte Zahlungen voraus.

(2) Freigaben von Konzepten, Storyboards, Animatics, Schnitten oder anderen Projektstufen sind verbindlich. Änderungen an bereits freigegebenen Stufen gelten als Zusatzleistung.

(3) Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere behördliche Maßnahmen, Ausfall wesentlicher Infrastruktur, Streik, Krankheit zentraler Mitwirkender, extreme Wetterlagen oder nicht zu vertretende Ausfälle von Plattformen und Zulieferern, verlängern betroffene Fristen angemessen. Die Parteien informieren sich unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab.

§ 7

Korrekturen, Abnahme und Mängel

(1) Enthaltene Korrekturrunden und deren Umfang ergeben sich aus dem Angebot. Zusätzliche Korrekturen, neue Varianten oder Änderungen außerhalb des vereinbarten Briefings werden nach Aufwand vergütet.

(2) Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, prüft der Auftraggeber die Leistung unverzüglich nach Bereitstellung und erklärt bei vertragsgemäßer Leistung die Abnahme. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

(3) Mängel sind in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung mitzuteilen. FREMDWORLD ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(4) Geschmackliche Abweichungen, die sich innerhalb eines freigegebenen Konzepts und des vereinbarten kreativen Spielraums bewegen, sind keine Mängel. Gleiches gilt für technisch unvermeidbare Abweichungen zwischen Plattformen, Displays, Kompressionen oder generativen Prozessen.

§ 8

Nutzungsrechte und Projektdateien

(1) Umfang, Gebiet, Dauer, Medien, Paid- oder Organic-Nutzung, Bearbeitungsrechte, Exklusivität und Weitergabe von Nutzungsrechten ergeben sich aus dem Angebot oder Vertrag. Ist der Umfang nicht ausdrücklich geregelt, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit es zur Erreichung des bei Vertragsschluss erkennbaren Zwecks erforderlich ist.

(2) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung über. Bis dahin ist eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung nur mit vorheriger Zustimmung zulässig.

(3) Offene Projektdateien, 3D-Szenen, Setups, Rohdaten, Source Files, Presets, Skripte, Methoden, nicht ausgewählte Entwürfe und allgemeines Know-how sind nicht Bestandteil der Rechteübertragung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Rechte an Drittmaterialien, insbesondere Musik, Stock-Material, Schriften, Plug-ins und AI-Diensten, richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. FREMDWORLD informiert über wesentliche Einschränkungen, soweit sie für die vereinbarte Nutzung relevant sind.

(5) Nach der ersten öffentlichen Veröffentlichung darf FREMDWORLD das Projekt in Portfolio, Showreel, Website, Social Media, Pitches und Award-Einreichungen als Referenz zeigen und den Namen sowie das Logo des Auftraggebers nennen. Dies gilt nicht bei vereinbarter Vertraulichkeit, Embargo oder schriftlichem Widerspruch vor Veröffentlichung.

§ 9

Projektstopp und Kündigung

(1) Wird ein Projekt auf Wunsch des Auftraggebers pausiert, reduziert oder beendet, werden die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten im vereinbarten Umfang sowie bereits eingegangene, nicht stornierbare Fremdverpflichtungen vergütet.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz angemessener Nachfrist wesentliche Vertragspflichten verletzt.

(3) Nutzungsrechte an bis dahin entstandenen Ergebnissen gehen nur über, soweit dies ausdrücklich vereinbart und vollständig bezahlt ist.

§ 10

Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen geheim. Dies gilt insbesondere für nicht veröffentlichte Kampagnen, Produktinformationen, Zugangsdaten, Budgets und Geschäftsgeheimnisse. Gesetzliche Offenlegungspflichten und die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.

§ 11

Haftung

(1) FREMDWORLD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Der Auftraggeber stellt FREMDWORLD von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Angaben, Weisungen oder einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Rechte beruhen, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 12

Datenschutz

Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zur Verarbeitung durch FREMDWORLD enthält die Datenschutzerklärung. Soweit im Projekt eine Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13

Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Verständlichkeit; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies rechtlich zulässig ist.

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